Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Audi A6 2.0 TDI vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da ihm die Nachbesserung durch die Installation eines Software-Updates unzumutbar ist. Nachdem die Volkswagen AG ihre Kunden jahrelang getäuscht hatte, bestehe auch für den Käufer des Gebrauchtwagens kein Anlass mehr, der Entwicklerin der Software-Updates zu vertrauen. Dieser Wegfall des Vertrauens erstreckt sich auch auf den Verkäufer des Wagens, der auf die Installation der Software im Zuge der Nachbesserung angewiesen ist.
Normen: ZPO § 256; BGB § 440 S. 1; BGB § 323 Abs. 5 S. 2